INFORMATIONEN ZUM FERIENZIMMER

InnenhofZiel und Zweck des Ferienzimmers
  Zur Entlastung von Angehörigen von pflegebedürftigen betagten
  Personen.

  Ermöglicht betagten Personen, die ihren Haushalt selber führen,  eine   Ruhepause.

  Möglichkeit für Betagte, die sich mit dem Gedanken an einen Heim-
  eintritt befassen, “Schnupperferien” zu buchen.
 

Wer kann das Ferienzimmer reservieren?
  Das Ferienzimmer steht allen betagten  Personen offen.

  Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Gemeinden Lyss und
  Busswil haben Vorrang.
 

 

 

Wie sieht die Situation bei Pflegebedürftigkeit aus?
  Ob pflegebedürftig oder nicht, spielt für uns keine Rolle. Unser Heim kann sämtliche notwendigen Pflege-
  leistungen anbieten.

  Bei Verwirrtheit muss mit den Angehörigen abgeklärt werden, ob unser Heim die richtige Institution ist.
 

Vorgehen bei Interesse an einem Ferienaufenthalt
  Telefonische Kontaktaufnahme mit René Müller, Heimleiter oder Franziska Glauser, Stv. Heimleiterin,
  Telefon 032 387 66 66.

  Das Ferienzimmer muss reserviert werden. Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt eine Woche, die maximale
  Aufenthaltsdauer 6 Wochen.

  Falls das Ferienzimmer frei ist, kann es innerhalb Wochenfrist für eine kürzere Zeitdauer gebucht werden.
 

Vertragsabschluss
  Sind alle Formalitäten geklärt, wird der Ferienaufenthalt vertraglich festgehalten.

  Die Krankenkassen beteiligen sich während maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr (ein oder mehrere Aufenthalte
  zusammen addiert) an den Pflegekosten.

  Der Preis für das Ferienzimmer sowie die Pflegekosten sind aus den aktuellen Tarifen ersichtlich. Diese
  Tarife sind ein integrierender Bestandteil des Vertrages.