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INFORMATIONEN ZUM FERIENZIMMER
Ziel und Zweck des Ferienzimmers
Zur Entlastung von Angehörigen von pflegebedürftigen betagten
Personen.
Ermöglicht betagten Personen, die ihren Haushalt selber führen, eine Ruhepause.
Möglichkeit für Betagte, die sich mit dem Gedanken an einen Heim-
eintritt befassen, “Schnupperferien” zu buchen.
Wer kann das Ferienzimmer reservieren?
Das Ferienzimmer steht allen betagten Personen offen.
Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Gemeinden Lyss und
Busswil haben Vorrang.
Wie sieht die Situation bei Pflegebedürftigkeit aus?
Ob pflegebedürftig oder nicht, spielt für uns keine Rolle. Unser Heim kann sämtliche notwendigen Pflege-
leistungen anbieten.
Bei Verwirrtheit muss mit den Angehörigen abgeklärt werden, ob unser Heim die richtige Institution ist.
Vorgehen bei Interesse an einem Ferienaufenthalt
Telefonische Kontaktaufnahme mit René Müller, Heimleiter oder Franziska Glauser, Stv. Heimleiterin,
Telefon 032 387 66 66.
Das Ferienzimmer muss reserviert werden. Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt eine Woche, die maximale
Aufenthaltsdauer 6 Wochen.
Falls das Ferienzimmer frei ist, kann es innerhalb Wochenfrist für eine kürzere Zeitdauer gebucht werden.
Vertragsabschluss
Sind alle Formalitäten geklärt, wird der Ferienaufenthalt vertraglich festgehalten.
Die Krankenkassen beteiligen sich während maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr (ein oder mehrere Aufenthalte
zusammen addiert) an den Pflegekosten.
Der Preis für das Ferienzimmer sowie die Pflegekosten sind aus den aktuellen Tarifen ersichtlich. Diese
Tarife sind ein integrierender Bestandteil des Vertrages.

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