TARIFE 2012
Beilage 1 zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 1. Januar 2012

Geltungsbereich
Diese Tarife gelten für alle Bewohnenden des Altersheims Lyss-Busswil.

1. TARIFE

Grundtarif
In diesem Tarif sind die Kosten für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung enthalten. Der Grundtarif beträgt für alle Stufen Fr. 160.95 pro Tag.

Pflegetarif
Der Pflegetarif umfasst die Pflege gemäss Einstufung nach BESA. Die Einstufung nach BESA erfolgt innerhalb der ersten Wochen nach Eintritt der/des Bewohnenden. Bei signifikanten Veränderungen des Gesundheitszustandes wird eine Neueinstufung vorgenommen und der Pflegetarif angepasst.

Der Pflegetarif wird gemäss BESA-Stufe verrechnet.
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) dürfen den Versicherten höchstens Fr. 21.60 pro Tag in Rechnung gestellt werden. Die übrigen Kosten müssen die Krankenkassen und der Kanton übernehmen. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung Fr. 9.45 pro BESA-Stufe und Tag. Der Kanton übernimmt den restlichen Anteil.

Heimtarif zulasten Bewohnende
Die monatliche Belastung für den Heimtarif zulasten Bewohnende beläuft sich
auf Fr. 4’830.-- bis 5’655.--

Kann der Heimtarif zulasten Bewohnende nicht mit dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen.

1.a. Tarife Pflege für die 13 BESA-Stufen
 

Stufen

Tarif für Infrastruktur Hotellerie und Betreuung

Pflegetarif pro Tag

Heimtarif
pro Tag

Anteil Krankenkasse pro Tag

Anteil Kanton pro Tag

Aneil Bewohnende an Pflegekosten  pro Tag

Heimtarif zulasten Bewohnende

0

160.95

-.--

160.95

-.--

-.--

-.--

160.95

1

160.95

10.50

171.45

9.45

-.--

-.--

162.00

2

160.95

31.55

192.50

18.90

-.--

11.50

173.60

3

160.95

52.60

213.55

28.35

2.80

21.60

182.40

4

160.95

73.70

234.65

37.80

14.45

21.60

182.40

5

160.95

94.80

255.75

47.25

26.10

21.60

182.40

6

160.95

115.90

276.85

56.70

37.75

21.60

182.40

7

160.95

137.00

297.95

66.15

49.40

21.60

182.40

8

160.95

158.10

319.05

75.60

61.05

21.60

182.40

9

160.95

179.20

340.15

85.05

72.70

21.60

182.40

10

160.95

200.30

361.25

94.50

84.35

21.60

182.40

11

160.95

221.40

382.35

103.95

96.00

21.60

182.40

12

160.95

242.50

403.45

113.40

107.65

21.60

182.40

1.b. Von der Krankenkasse bezahlte Tarife/Pauschalen für Mittel- und Gegenstände (MiGeL), zum Beispiel Inkontinenzmaterial
 

Stufen

Tarif für MiGeL pro Tag
in Franken

0

0.30

1

0.35

2

0.70

3

1.05

4

1.40

5

1.75

6

2.10

7

2.45

8

2.80

9

3.15

10

3.50

11

3.85

12

4.20

Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht “im Heimtarif inbegriffene Leistungen” auf-
geführt sind.
 

1.c. Im Heimtarif inbegriffene Leistungen
 

 

Zimmer, Pflegebett, Rufanlage im Zimmer

 

Reinigung des Zimmers und der Nassräume

 

Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag

 

Betreuung und Beratung

 

Benutzung und zur Verfügung stellen von Standardrollstühlen und Gehhilfen

 

Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, zum Beispiel: Konzerte, Filmvorführungen, saisonale Festlichkeiten,
Altersturnen, Kochgruppen, Werk- und Bastelgruppen, Vorlesen, Spielgruppen, Singen, Gedächtnistraining,
Dekorationen

 

Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen

 

Vollpension mit altersgerechter Ernährun g, inkl. Zwischenverpflegung, Kaffee und Tee

 

Wenn medizinisch notwendig, speziell zubereitete Mahlzeiten (Diät, püriert, Schonkost, Flüssigkost)

 

Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer

 

Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten

 

Benützung der Gemeinschaftsräume

 

Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und waschen)

 

Waschen und büglen der persönlichen Wäsche

 

Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen

 

Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL)

 

Medizinisch indizierte Transporte gemäss der Weisung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons
Bern (GEF)

1.d. Besondere Leistungen Bewohnende

Besondere Leistungen die im Heimtarif nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.
 

 

Kollektivversicherung für Mobiliar und Haftpflicht:
der Hausrat pro Bewohner/in ist mit Fr. 10’000.00 versichert
(Selbstbehalt Fr. 500.00)
Die Gesamtprämie wird anfangs Jahr in Rechnung gestellt

9.50 / Monat

 

ärztliche Betreuung, Medikamente

 

 

zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen

 

 

Inkontinenz-, Pflege- und Verbandsmaterial (BESA Stufe 0)

 

 

Kosten für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte

 

 

Gegenstände zum persönlichen Gebrauch

 

 

Fusspflege/Pediküre bei Bewohnenden die nicht Diabetiker sind

 

 

Coiffeuse

 

 

Aufwände für Ersatz und Ausbesserung der persönlichen Wäsche
(inkl. 8,0 % MwSt)

48.50 / Std

 

Chemische Reinigung der persönlichen Wäsche

 

 

“nämele”, flicken oder abändern der persönlichen Wäsche
(inkl. 8.0 % MwSt)

48.50 / Std

 

Reparaturen von persönlichen Gegenständen
(inkl. 8.0 % MwSt)

48.50 / Std

 

Bezüge in der Cafeteria

 

 

individuell bestellte Getränke und Esswaren

 

 

Begleitung ausser Haus, zum Beispiel zu Arztbesuchen usw

nach Aufwand

 

externe Veranstaltungen

 

 

TV, Radio, Telefon und Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren)

 

 

nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer

nach Aufwand

 

besondere Leistungen der Wäscherei (waschen von persönlichen Artikeln
wie Tischtücher, Bettüberwurf usw)

nach Aufwand

 

Unkosten in Zusammenhang mit der Zimmerabgabe

Fr. 323.00

 

über der normalen Abnützung liegende Schäden im Zimmer und an Einrichtungen

nach Aufwand

 

Telefon-Abonnementsgebühr

Fr. 20.00 / Monat

 

Miete Telefonapparat

Fr. 3.00 / Monat

 

die Gesprächstaxen weden monatlich in Rechnung gestellt

 

 

Ausflüge, Unkostenbeitrag
(inkl. 8.0 % MwSt)

Fr. 16.00

 

Transporte
Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen können Transportkosten innerhalb der geltenden Bedingungen und Höchstbeträge bei der Ausgleichskasse geltend machen.
Selbstzahlenden Bewohner/innen zahlen die Krankenkassen einen Anteil an die Transportkosten.

 

 

Reservationsgebühr des Zimmers vor Heimeintritt

Fr. 160.95 / Tag

Bei Bewohnenden, die durch die Verrechnung solcher Leistungen in finanzielle Bedrängnis geraten, ist zu prüfen, wieweit Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können.

Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, Orthopädische Massschuhe, Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden, sofern diese Kosten nicht in der Pauschale der Krankenkassen enthalten sind oder von diesen separat übernommen werden.

2. RECHNUNGSTELLUNG

2.a. Monatsrechnung

Die Tarife werden anfangs Monat (für den vergangenen Monat) in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Der Krankenkassenbeitrag sowie der Beitrag des Kantons werden vom Altersheim Lyss-Busswil direkt in Rechnung gestellt. Diese Beiträge sind als Information auf der Monatsrechnung ersichtlich.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann eine Mahngebühr sowie der gesetzlich festgelegte Verzugszins verlangt werden.

2.b. Rechnungstellung bei Abwesenheiten

Bei Abwesenheit infolge Spitaluafenthalt, bei solchen für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwesenheiten verrechnen wir den Grundtarif von Fr. 160.95 pro Tag.
Der Ein- und Austrittstag werden voll berechnet.

2.c. Rechnungstellung bei Austritt

Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht geräumt, werden wir gegen Verrechnung unserer Kosten die Räumung und Zwischenlagerung der Möbel vornehmen.

2.d. Rechnungstellung im Todesfall

Nach dem Todestag wird der Grundtarif (ohne Pflegetarif) während 10 Tagen in Rechnung gestellt. Das Zimmer muss innerhalb dieser 10 Tage geräumt werden.

2.e. Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung wird den Bewohnenden direkt ausbezahlt und hat keinen Einfluss auf die Zusammen-
setzung des Heimtarifes und auf die Monatsrechnung.

3. FINANZIERUNG DES HEIMAUFENTHALTES

Der Heimtarif zulasten Bewohnende (Heimtarif ohne Anteil, den die Krankenkasse übernimmt) wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw.) finanziert.
Es kann auch eien Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vorgegebenen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Abklärung ab der BESA-Stufe 4 lohnt.

Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie eine allfällige Hilflosenentschädigung nicht aus, um den Heimtarif zulasten Bewohnende zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

Über das Vorgehen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

4. FERIENZIMMER

Grundtarif Infrastruktur / Betreuung / Hotellerie im Ferienzimmer
Der Tarif im Ferienzimmer beträgt Fr. 160.95 pro Tag.

Pflegetarif im Ferienzimmer
Der Pflegetarif im Ferienzimmer umfasst die Betreuung und Pflege gemäss Einstufung nach BESA.
Die Tarife entsprechen den Tarifen für die Bewohnenden. Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten in der Regel während maximal 56 Tagen pro Jahr (mehrere Afuenthalte werden addiert) im gleichen Umfang wie bei den Bewohnenden.

Zusätzliche Kosten

 

Schlussreinigung
(inkl. 8.0 % MwSt)

Fr. 54.00 / Aufenthalt

 

Telefonbenutzung (Abonnementsgebühr und Miete Telefon)

Fr. 6.00 / Woche

 

die Gesprächstaxen

 

 

Bei Beanspruchung von besonderen Leistungen gelten die Ansätze
für “Besondere Leistungen Bewohnende”

 

5. GÜLTIKEIT DER TARIFE

Die Tarife gelten für Neueintretende ab dem 1. Januar 2012.

Bezüglich der bestehenden Pensionsverhältnisse werden die Tarife 2012 im November 2011 mit individuellen Brie-
fen an die Bewohnenden, beziehungsweise deren Angehörige oder deren Beistand, auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

RDer Gemeinderat von Lyss hat die Tarife zusammen mit dem Budget für das Jahr 2012 genehmigt.

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